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Lehrgang Sicherheitsingenieur(Fachkräfte für Arbeitssicherheit)Betriebe haben je nach Gewerbeart und Anzahl der durchschnittlich im Betrieb tätigen Arbeitnehmer Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen. Der angesprochene Personenkreis soll den Arbeitgeber "beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. ..." (§ 1, Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG); vgl. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)) Sicherheitsfachkräfte im Sinne der Rechtsnormen müssen über eine entsprechende Qualifikation verfügen. "Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen, wenn sie
(§ 3 (2) der "Unfallverhütungsvorschrift Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (VBG 122)) Sicherheitsingenieure werden eingesetzt als (technische) Aufsichtsbeamte in den Berufsgenossenschaften und in der Staatlichen Gewerbeaufsicht. Sie sorgen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz für Gesundheits- und Arbeitsschutz in den Betrieben. Weitere Einsatzfelder sind DEKRA, TÜV, Sicherheitstechnische und Betriebsärztliche Dienste, Versicherungen, Unternehmensberatungen usw.. Das Institut für Arbeitswissenschaft und Didaktik des Maschinenbaus (IADM) an der Universität Hannover als "anderer Veranstaltungsträger" bietet seit 1982 einen vom Niedersächsischen Sozialminister und damit staatlich anerkannten ca. 200-stündigen Lehrgang für die Erlangung der Teilqualifikation "Sicherheitsingenieur" an. Über 300 interessierte Studierende haben diesen Lehrgang bereits mit Erfolg durchlaufen. Der Lehrgang erstreckt sich in der Regel über zwei Semester, schließt mit einem Leistungsnachweis (Prüfungsgespräch als Lernerfolgskontrolle) ab und umfaßt die folgenden Pflicht-Veranstaltungen:
Gastvorträge von einschlägigem Fachpersonal der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaften , von Gewerkschaften und Betrieben. Organisatorisches:Die Ausbildung zum Sicherheitsingenieur kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Arbeitswissenschaft (+ Grundlagen der Arbeitswissenschaft I) und Arbeitsschutz II werden jeweils im Wintersemester, Arbeitsschutz I sowie Arbeitsmedizin für Ingenieure jeweils im Sommersemester angeboten. Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die Immatrikulation an der Universität Hannover in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (vorzugsweise Maschinenbau) bzw. ein abgeschlossenes Ingenieurstudium (TH/FH) sowie der Gasthörerstatus.
Soweit die bisherige Lehrgangskonzeption (vgl. "Zeitschrift für Arbeitswissenschaft" (2003) Heft 3) zfa-online.
Die Neuordnung der Ausbildung zur Fachkraft für ArbeitssicherheitDas Lehrgangskonzept wird derzeit überarbeitet
und an die neuen, umfangreicheren curricularen Vorgaben des
Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (BMA)
angepaßt.
Das IADM hat beim Präsidium der Universität Hannover angeregt, das anspruchsvolle neue Lehrgangskonzept in der Zentralen Einrichtung Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft (WA) zu organisieren. Für inhaltliche Nachfragen ist dort Dr. Frank Wattendorf der Ansprechpartner, Tel.: 0511 / 762-5979, Email Kontakt:
Dipl.-jur. Claudia Peine, , Tel.: 0511 / 762-4841 E-mail: iadm@.uni-hannover.de Zurück zum Anfang der Seite |