Home

 

Kontakt

 

  zurück  Lehrangebote

 


 

Lehrgang Sicherheitsingenieur

(Fachkräfte für Arbeitssicherheit)

Betriebe haben je nach Gewerbeart und Anzahl der durchschnittlich im Betrieb tätigen Arbeitnehmer Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen. Der angesprochene Personenkreis soll den Arbeitgeber "beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. ..."

(§ 1, Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG); vgl. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG))

Sicherheitsfachkräfte im Sinne der Rechtsnormen müssen über eine entsprechende Qualifikation verfügen.

"Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen, wenn sie

  1. berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen,
  2. danach eine praktische Tätigkeit als Ingenieur mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und
  3. einen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben."

(§ 3 (2) der "Unfallverhütungsvorschrift Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (VBG 122))

Sicherheitsingenieure werden eingesetzt als (technische) Aufsichtsbeamte in den Berufsgenossenschaften und in der Staatlichen Gewerbeaufsicht. Sie sorgen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz für Gesundheits- und Arbeitsschutz in den Betrieben.

Weitere Einsatzfelder sind DEKRA, TÜV, Sicherheitstechnische und Betriebsärztliche Dienste, Versicherungen, Unternehmensberatungen usw..

Das Institut für Arbeitswissenschaft und Didaktik des Maschinenbaus (IADM) an der Universität Hannover als "anderer Veranstaltungsträger" bietet seit 1982 einen vom Niedersächsischen Sozialminister und damit staatlich anerkannten ca. 200-stündigen Lehrgang für die Erlangung der Teilqualifikation "Sicherheitsingenieur" an. Über 300 interessierte Studierende haben diesen Lehrgang bereits mit Erfolg durchlaufen.

Der Lehrgang erstreckt sich in der Regel über zwei Semester, schließt mit einem Leistungsnachweis (Prüfungsgespräch als Lernerfolgskontrolle) ab und umfaßt die folgenden Pflicht-Veranstaltungen:

  • Arbeitsschutz I (Vorlesung (V), 2 Semesterwochenstunden (SWS))
  • Arbeitsschutz I + II (jeweils V2)
  • Arbeitswissenschaft (V 2 + Übung 1 SWS)
  • Arbeitsmedizin für Ingenieure (V2)
  • Ergänzungsveranstaltungen:
      Exkursionen (z.B. Deutsche Arbeitsschutzausstellung in Dortmund, Bildungszentren der Berufsgenossenschaften, betriebliche (Haupt-)Abteilungen für Arbeitssicherheit und Be triebs-/Werksärztliche Dienste sowie der Besuch der Hannover-Messe ("Tag der Arbeitssicherheit")) Gastvorträge von einschlägigem Fachpersonal der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaften , von Gewerkschaften und Betrieben.
  • Eigenständige Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung

Gastvorträge von einschlägigem Fachpersonal der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaften , von Gewerkschaften und Betrieben.

Organisatorisches:

Die Ausbildung zum Sicherheitsingenieur kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden.

Arbeitswissenschaft (+ Grundlagen der Arbeitswissenschaft I) und Arbeitsschutz II werden jeweils im Wintersemester, Arbeitsschutz I sowie Arbeitsmedizin für Ingenieure jeweils im Sommersemester angeboten.

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die Immatrikulation an der Universität Hannover in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (vorzugsweise Maschinenbau) bzw. ein abgeschlossenes Ingenieurstudium (TH/FH) sowie der Gasthörerstatus.


Lehrgang Sicherheitsingenieur
 
Arbeitsschutz I + II
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Gefährdungsanalysen
  • Arbeitsplanung
  • Arbeitsschutzmanagement
Arbeitswissenschaft
Vorlesung + Übung
  • Ergonomie
  • Arbeitsgestaltung
  • Arbeitswirtschaft
Arbeitsmedizin
für Ingenieure
  • Gesundheitsschutz
  • Prävention
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Gefahrstoffe
Ergänzungs-
veranstaltungen
Gefährdungs-
beurteilung

Soweit die bisherige Lehrgangskonzeption (vgl. "Zeitschrift für Arbeitswissenschaft" (2003) Heft 3)  zfa-online.

 

Die Neuordnung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Das Lehrgangskonzept wird derzeit überarbeitet und an die neuen, umfangreicheren curricularen Vorgaben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (BMA) angepaßt.
Wie sich diese Neukonzeption darstellt, ist dem BGZ-Report 1/03 "Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit" (HVBG u. BAuA (Hrsp.):...; Sankt Augustin / Dortmund, April 2003) zu entnehmen.
Bestelladresse: HVBG, Alte Heerstraße 111, 55754 Sankt Augustin; Telefax: 02241/231-1333; oder BGZ-Report 1/03

Das IADM hat beim Präsidium der Universität Hannover angeregt, das anspruchsvolle neue Lehrgangskonzept in der Zentralen Einrichtung Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft (WA) zu organisieren. Für inhaltliche Nachfragen ist dort   Dr. Frank Wattendorf der Ansprechpartner, Tel.: 0511 / 762-5979, Email

Kontakt:

    Prof. M. Schweres, Tel.: 0511 / 762-4441
    Dipl.-jur. Claudia Peine, , Tel.: 0511 / 762-4841
    E-mail: iadm@.uni-hannover.de

Zurück zum Anfang der Seite