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  • Grünplanung in der Stadt [Leserbrief für WAZ]
    Montag, 14. November 2005 18:23
    Alter: 18 Jahre



    Kategorie: Natur- und Umweltschutz


    In der WAZ Nr. 249 berichtet Martin Kleinwächter von Schwierigkeiten einiger Duisburger Gartenbesitzer mit den Folgen der Baumschutz­satzung. Diese Probleme kann der Gartenliebhaber mit einer sorgfältigen Grünplanung vor dem Pflanzen vermeiden.

    Nur in ganz großen Gärten (mindestens 1.000 qm) sollte man wegen des großen Platzbedarfs einen Baum 1. Ordnung (über 20 m Wuchshöhe) pflanzen. Die im o. g. Beitrag genannten Eichen, Kiefern, Lärchen und Tannen werden bis zu 50 m hoch und entsprechend breit. Fichten erreichen sogar 60 m (!).
    Sinnvoller ist es, sich einen Baum 2. Ordnung (bis 20 m Wuchshöhe) zu wählen. Hierzu zählen u. a. Eiben, Erlen, Feldahorn, Hainbuche und Vogelkirsche.
    Bäume 3. Ordnung (bis 10 / 15 m) sind in Europa relativ selten. Eber­esche, Holz-Apfelbaum und Sal-Weide gehören dazu. In diese Größen­ordnung wachsen - abhängig von Bodengüte, Besonnung und Wasser­angebot - viele Großsträucher hinein (bis 7 m Höhe und größer). Be­kannt sind hier als Vogelschutzgehölze und Ziersträucher u. a. Berberitze/Sauerdorn, Haselnuß, Kreuzdorn, Roter Hartriegel, Schlehe / Schwarzdorn, Schneeball, Schwarzer Holunder, Stechpalme, Wacholder und Weißdorn.

    Viele Städte geben ihren Bürgern entsprechende Hinweise in Faltblättern und Broschüren zur Grünplanung in der Stadt (Baumpflege/-schutz). BUND und NABU (Naturschutz ums Haus) bieten Info-Material an. Die Baumschulen und ihr Verband (BdB) schildern anschaulich die von ihnen angebotenen „Wildgehölze“ und geben praktische Arbeitshilfen für die Auswahl (Wachstumsbedingungen).

    Wer sich so rechtzeitig informiert, vermeidet Fehlplanungen beim Pflanzen einheimischer Gehölze (Bäume, Sträucher) und vermeidet für das Gehölz, für sich selbst und seine Nachbarn unnötigen Ärger.






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