IAB Gutachten
Donnerstag, 01. März 2007 23:24
Alter: 17 Jahre


Von: Bundesagentur für Arbeit

Kategorie: Deutschland/DDR-Forschung


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IAB Gutachten

Stellungnahmen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit

Gutachten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA) Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"


Neuabgrenzung des deutschen Regionalfördergebiets 2007 bis 2013
Ausgewählte Regionalindikatoren zur Überprüfung von Vorranggebieten im Rahmen der regionalen Strukturpolitik gemeinsam erstellt vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Steinbeis Transferzentrum Angewandte Systemanalyse (STASA) im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin

Nürnberg/Stuttgart, März 2006
Bundesagentur für Arbeit


6.2.2 Neuabgrenzung der GA-Fördergebiete ab 2007

Aus den verschiedenen Modellvorschlägen hat der Unterausschuss am 9. November 2005 beschlossen, das Modell 1c_2005 mit folgenden Indikatoren und Gewichten als Grundlage für die erstmals gesamtdeutsche Neuabgrenzung des GA-Fördergebiets ab 2007 zu verwenden:
Modell 1 c 2005
Arbeitslosenquote im 4-Jahresdurchschnitt von 2002 bis 2005 50%
Bruttojahreslohn pro Beschäftigtem 2003 40%
Infrastrukturindikator 2005 5%
Erwerbstätigenprognose 2004-2011 5%
Im Vergleich zum Basismodell wird die Arbeitslosenquote in diesem Modell höher gewichtet, um die durch das Transformationsverfahren bedingte indirekte Herabgewichtung auszugleichen und ein regionalpolitisch sachgerechtes, gesamtdeutsches Ranking zu ermöglichen. Die Arbeitslosenquote wurde als Vierjahresdurchschnitt der Jahre 2002 bis 2005 in das Gesamtmodell einbezogen, wobei die Berechnung der durchschnittlichen Arbeitslosenquote des Jahres 2005 auf Basis der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen von September und Oktober 200576 erfolgte (vgl. hierzu Fazit des Kapitels 3.1.2).

Die vier Indikatoren sind als Karten in Abbildung 6.4 und die Ergebnisse der Einzelindikatoren sowie des gesamtdeutschen Modells l c_2005 in Tabelle 6.2 aufgeführt. Alle Arbeitsmarktregionen sind entsprechend ihres Gesamtindikatorwerts nach Rangplätzen aufsteigend sortiert, wobei Rang 1 die strukturschwächste Arbeitsmarktregion kennzeichnet.

Zum Vergleich mit der letzten Neuabgrenzung ist der aktuell gültige Förderstatus farblich markiert. Die Tabelle enthält außerdem die kumulierten Bevölkerungsanteile der Fördergebiete nach Artikel 87 Abs. 3a und Artikel 87 Abs. 3c EG-Vertrag. Die Abbildung 6.5 veranschaulicht schließlich das gesamtdeutsche Ranking der strukturschwachen Regionen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Regionalfördergebietskarte, die Deutschland bei der EU-Kommission zur Notifizierung anmeldet, vom Ergebnis des gesamtdeutschen Rankings abweicht. Die Abweichung erklärt sich daraus, dass das gesamtdeutsche Modell „nur” die Grundlage bildet, auf der im Zuge der den Ländern obliegenden Feinabgrenzung das deutsche Regionalfördergebiet festgelegt worden ist.
76 Da die Ergebnisse schon Anfang November 2005 vorliegen mussten, konnten nur die Monate September und Oktober in die Berechnungen einbezogen werden. Die Monate Januar bis August wurden aufgrund von regionalen Verzerrungen nicht berücksichtigt (s. Abschnitt 3.1.2).

Das gesamtdeutsche Ranking zeigt, dass die neuen Bundesländer (ohne Berlin") auch in der kommenden Förderperiode zu Recht Höchstfördergebiet nach Artikel 87 Abs. 3a EG-Vertrag bleiben (dargestellt als rote Flächen in der Karte).

Für die alten Bundesländer einschließlich Berlin bildet das gesamtdeutsche Ranking die Grundlage für die Verteilung des Einwohnerplafonds, um Regionalfördergebiete nach Artikel 87 Abs. 3c EG-Vertrag auszuweisen. Nach der Vorgabe der Europäischen Kommission kann Deutschland im Zeitraum 2007 bis 2013 Fördergebiete nach Artikel 87 Abs. 3c EG-Vertrag mit einem Einwohnerumfang von maximal 11,0%78 der gesamtdeutschen Bevölkerung ausweisen. Gegenüber dem aktuellen Fördergebiet hat sich der Fördergebietsplafonds damit um rund ein Drittel von 17,08% auf 11,0% (jeweils ohne die NUTS-2-Region Lüneburg, s.u.) der gesamtdeutschen Bevölkerung verringert. Die Verteilung des Einwohnerplafonds auf die westdeutschen Bundesländer und Berlin erfolgte nach der Rangfolge der Regionen, wobei der Fördergebietsplafonds nach Artikel 87 Abs. 3c EG-Vertrag die Abschneidegrenze bildet. Die westdeutschen strukturschwachen Regionen bis zur Abschneidegrenze von 11,0%, d.h. konkret bis zur Arbeitsmarktregion Dortmund, sind in Abbildung 6.5 als orange Flächen hervorgehoben.

Die Arbeitsmarktregionen zwischen der Abschneidgrenze von 11,0% und dem heutigen Fördergebietsumfang von 17,08% (jeweils ohne Fördergebiete der NUTS-2-Region Lüneburg, s.u.) der gesamtdeutschen Bevölkerung, d.h. konkret bis zur Arbeitsmarktregion Kassel, werden in der Karte als gelbe Flächen ausgewiesen. Hintergrund dafür ist, dass Bund und Länder den Umfang des heutigen Fördergebiets nach Artikel 87 Abs.3c EG-Vertrag weiterhin für erforderlich halten, um regionale Problemlagen in Westdeutschland regionalpolitisch abzufedern. Der von der EU-Kommission reduzierte 87.3c-Gebietsplafonds wird daher um eine so genannte D-Fördergebietskulisse im Rahmen der GA ergänzt. In D-Fördergebieten gelten die gleichen Förderbedingungen wie in Nicht-Fördergebieten. Allerdings können hier die Fördermaßnahmen, wie KMU- und Infrastrukturförderung, mit Mitteln der GA unter-stützt werden.

Das gesamtdeutsche Ranking ist auch die Basis für die Neuabgrenzung der Fördergebiete in der NUTS-2-Region Lüneburg. Die niedersächsische NUTS-2-Region Lüneburg (ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg), die aus den Arbeitsmarktregionen Lüneburg, Uelzen, Celle, Soltau, Zeven, Stade, Verden sowie den Kreisen Cuxhaven, Harburg und Osterholz besteht, bildet in der nächsten Förderperiode eine Ausnahme unter den westdeutschen Regionen. Sie fällt — wie einige ostdeutsche Regionen - unter die vom so genannten „statistischen Effekt” betroffenen Regionen. Entsprechend werden die Fördergebiete in der Region Lüneburg nach Artikel 87 Abs. 3a EG-Vertrag abgegrenzt und nicht dem deutschen Einwohnerplafonds nach Artikel 87 Abs. 3c EG-Vertrag zugerechnet. Die Sonderstellung der NUTS-2-Region Lüneburg ist in der Karte optisch durch eine blaue Umrandung hervorgehoben.

Gemäß der Rangfolge im gesamtdeutschen Modell wird Deutschland nicht die gesamte Region Lüneburg als Fördergebiet anmelden. Konkret ergibt sich folgendes Fördergebiet in der NUTS-2-Region Lüneburg: Die Arbeitsmarktregion Uelzen wird aufgrund ihrer ausgeprägten Strukturschwäche wie die neuen Länder Höchstfördergebiet und ist in der Karte somit rot eingefärbt. Die Arbeitsmarktregionen Lüneburg und Celle sowie der Kreis Cuxhaven (Teil der Arbeitsmarktregion Bremerhaven), die im Ranking innerhalb der Abschneidegrenze für den 87.3c-Einwohnerplafonds liegen, werden in den Förderbedingungen den nach Artikel 87 Abs. 3c EG-Vertrag ausgewiesenen strukturschwachen Regionen in den alten Bundesländern gleichgestellt und sind entsprechend orange dargestellt. Die Arbeitsmarktregion Soltau erhält entsprechend dem Ranking den D-Status im Rahmen der GA und ist gelb markiert.

Für die kommende Förderperiode von 2007 bis 2013 wird damit die Neuabgrenzung der Fördergebiete erstmals auf Basis eines gesamtdeutschen Indikatormodells erfolgen. Hierfür wurden in diesem Gutachten zusätzlich zu den Kernindikatoren der engeren Wahl auch Indikatoren vorgestellt und bewertet, die im Laufe des Entscheidungsprozesses in die Diskussion aufgenommen wurden oder das bestehende Indikatorenspektrum erweitern sollten. Darüber hinaus wurde dargelegt, wie der Problematik beim Übergang von einem ost- oder westdeutschen zu einem gesamt-deutschen Modell durch Anpassung im Modell Rechnung getragen werden kann. Konkret wurde für die erstmals gesamtdeutsche Bewertung eine Höhergewichtung der Arbeitslosenquote im ursprünglich für Westdeutschland verwendeten Modell vorgenommen, um für die ost- und westdeutschen Regionen eine sachgerechte, innerdeutsch vergleichbare Bewertung zu erreichen. Das Ergebnis der gesamtdeutschen Bewertung der 270 deutschen Arbeitsmarktregionen ist in Abbildung 6.5 dargestellt. Es bildet die Grundlage für die Neuabgrenzung der Fördergebiete ab dem Jahr 2007.

7) Die Arbeitsmarktregion Berlin besteht ab der künftigen Förderperiode nur noch aus dem Stadtkreis bzw. dem Land Berlin. In der derzeit noch gültigen Abgrenzung umfasst die Arbeitsmarktregion Berlin neben der Stadt Berlin auch die angrenzenden Gemeinden des Brandenburger Umlands, die starke Pendlerverflechtungen mit der Stadt Berlin aufweisen. (Siehe hierzu auch Abschnitt 2 bzw. ausführlich Binder, Schwengler 2006a)
8) Dies entspricht 9.075.093 Einwohnern (31.12.2004).








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